- Fragen & Antworten zum E-ID-Gesetz
- Die E-ID ist eine der demokratiepolitisch wichtigsten Entscheidungen: Es geht um die offizielle Identität der Bürgerinnen und Bürger in der digitalen Welt.
Wofür braucht es eine staatlich geprüfte digitale Identität?
Die elektronische Identität (E-ID) ist der digitale Pass. Die NutzerInnen einer E-ID sollen bei E-Government-Angeboten, beim Online-Shopping und weiteren Online-Dienstleistungen wie Versicherungen eindeutig Identifizierbar sein.Besonders bei sensiblen Vorgängen wie Gesundheitsdaten, bei Abstimmungen und Wahlen im Netz, der E-Steuerrechnung und im Online-Banking würde die E-ID eine zentrale Rolle spielen.
Welche Lösung schlägt der Bundesrat und das Parlament vor?
Das Gesetz über elektronische Identifizierungsdienste (BGEID) sieht eine Rollenteilung zwischen Staat und Privaten vor. Der Staat gibt die E-ID nicht selber heraus.
Die technische Lösung für die E-ID kommt von privaten Anbietern, den sogenannten Identitätsdienstleistern (IdP) wie die SwissSign Group. Diese sollen für die Entwicklung und den Vertrieb der elektronischen Identität zuständig sein. Der Bund wird nur noch als staatlicher Datenlieferant eingesetzt.
An Stelle des Passbüros treten Grossbanken, wie die UBS, private Versicherungsgesellschaften, wie die CSS Versicherung, oder staatsnahe Konzerne, wie die Post. Mit der gleichen Rollenteilung ist der Bund vor zehn Jahren bei der Einführung der elektronischen Unterschrift bereits gescheitert.
Warum ist der Systemwechsel so gefährlich?
Die Sicherung der Identität ist seit jeher eine staatlich-hoheitliche Aufgabe, die unter demokratische Kontrolle gehört. Es ist unverständlich, dass der Bund ausschliesslich private Akteure als E-ID-Aussteller festschreibt. Damit erhalten die privaten E-ID-Aussteller die Verantwortung für die Speicherung und Verwendung unserer Daten.
Dem Bund bleibt nur eine schwache Kontrollfunktion. Am vorgegebenen Rahmen des Gesetzes ändert auch die vorgesehene Kontrollbehörde (Eidcom) nichts.
Ist die E-ID ein digitaler Pass?
Die Justizministerin Karin Keller-Sutter behauptet, der Begriff «digitaler Pass» sei falsch. Die Bundesrätin erklärte im Parlament, es gehe bei der elektronischen Identität (E-ID) nicht um einen Ausweis, sondern nur um ein Login.
Zweifellos ist die E-ID heute (noch) kein Reisepass, der zum Grenzübertritt berechtigt. Doch bietet die E-ID die Möglichkeit, sich in der digitalen Welt als eine bestimmte Person auszuweisen. Sie ist also der Nachweis der Identität in der digitalen Welt, wie dies physisch mittels Pass und Identitätskarte geschieht. Den Vergleich zum Pass zog der Bund in der Botschaft zum E-ID-Gesetz selbst.
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