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E-ID-Gesetz: Abstimmungs-Beschwerde eingereicht

 

 

· Blogpost

Das Referendumskomitee hat am 22. Februar 2021 eine Abstimmungsbeschwerde gegen Bundesrätin Keller-Sutter und Ständerat Germann eingereicht. Aus Sicht des Komitees gegen das E-ID-Gesetz steht fest, dass an der Medienkonferenz des Bundesrates vom 14. Januar 2021 falsche Tatsachen verbreitet wurden.

In der Beschwerde wird Bundesrätin Karin Keller-Sutter und Ständerat Hannes Germann vorgeworfen, die politischen Rechte der Stimmberechtigten, insbesondere die Abstimmungsfreiheit sowie die Garantie der freien Willensbildung und der unverfälschten Stimmabgabe verletzt zu haben (Art. 34 Abs. 2 Bundesverfassung).

Behörden sind bei Abstimmungsvorlagen generell zur Sachlichkeit verpflichtet. Sie verletzt ihre Pflicht zu objektiver Information, wenn Behörden über den Zweck und die Tragweite der Vorlage falsch orientieren. Wichtige Informationen dürfen nicht unterdrückt oder verschwiegen werden.

Falsche Tatsachen verbreitet

«Bundesrätin Karin Keller-Sutter und Ständerat Hannes Germann haben an der Medienkonferenz vom 14. Januar 2021 bewusst den Eindruck erweckt, dass die Schaffhauser Regierung einen Entscheid getroffen hat, als E-ID-Anbieter für die ganze Schweiz eine Lösung aus rein staatlicher Hand anbieten zu wollen. Dies entspricht nicht der Wahrheit», sagte Co-Kampagnenleiter Daniel Graf.

Aus den veröffentlichten Dokumenten und Medienartikel, darunter eine Recherche der Schaffhauser AZ, wird deutlich, dass Mitarbeitende von Bundesrätin Keller-Sutter gezielt auf die «Breaking News» hingearbeitet hat. Auch die NZZ kommt zum Schluss: «Die Aktion [an der Medienkonferenz] war perfekt orchestriert.»

«Die Tatsache, dass ein knappes Resultat an der Urne zu erwarten ist, macht die Abstimmungsbeschwerde nötig», sagte Graf. Nur mit diesem Vorgehen ist es möglich, das Resultat vom 7. März gegebenenfalls anzufechten und eine Wiederholung des Volksentscheids zu verlangen. Eingereicht wurde die Abstimmungsbeschwerde im Kanton Basel-Stadt, der als erste Instanz zuständig ist.

Weitere Informationen zum E-ID-Referendum finden Sie auf: www.e-id-referendum.ch